Fragen und Antworten zum Betreuten Wohnen

Wer kann das Ambulant Betreute Wohnen im Therapiezentrum in Anspruch nehmen?

Erwachsene Menschen mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung, einer geistigen Behinderung, einer psychischen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung können vom Therapiezentrum ambulant betreut werden.

Wie wird Ambulant Betreutes Wohnen beantragt und finanziert?

Betreutes Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (§§53,54 SGB XII, § 55 SGB IX). Kostenträger ist der Landschaftsverband Rheinland. Als Grundlage für die Beantragung dient der vom LVR entwickelte Hilfeplan. Weitere Sozialhilfe-Leistungen, wie z.B. Grundsicherung, Hilfe z. Lebensunterhalt oder Wohngeld müssen beim örtlichen Sozialamt beantragt werden. Die Finanzierung bzw. Anspruchsberechtigung ist abhängig von der Einkommens- und Vermögenslage des Antragstellers. Sie muss im Einzelfall besprochen und geklärt werden.